info@selker-partner.de
LinkedIn
Xing
Gläubigerinformationssystem
  • Kompetenzfelder
    • Insolvenzverwaltung
    • Restrukturierung/Sanierung
    • Rechtsberatung
    • Compliance
  • Ansprechpartner
    • Michael Selker
    • Marc Selker
    • Alena Pecher
    • Marc Hochhard
    • Team
  • Aktuelles
  • Standorte
    • Osnabrück
    • Bremen
    • Bielefeld
    • Münster
  • Kontakt
  • Über uns
    • Historie
    • Referenzen
    • Zertifikate
    • Kooperationspartner
  • Service
    • Podcast
    • Unternehmensmitteilungen
    • Downloads
    • Gläubigerinformationssystem
  • Karriere

Informationen zu Schutzschirmverfahren

Mit dem Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO kann ein Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von bis zu drei Monaten in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan ausarbeiten. Auf Antrag des schuldnerischen Unternehmens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr möglich. Das Schutzschirmverfahren wird in der Außenwirkung als echtes Sanierungsverfahren – und gerade nicht als Insolvenzverfahren – wahrgenommen.
Der Ablauf eines solchen Verfahrens stellt sich wie folgt dar:

  1. Bescheinigung eines Sachverständigen (v.a. RA, WP oder StB) nach § 270b InsO zur Insolvenzreife und zur Sanierungsaussichten (Gutachten nach IDW Standard).
  2. Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO beim Insolvenzgericht
  3. Insolvenzgericht entscheidet über den Antrag
  4. Eröffnung des Schutzschirmverfahrens

Ihre VORTEILE:

  • Schuldner erhält max. drei Monate Zeit, um einen Insolvenzplan aufzustellen
  • Verfahren erfolgt in Eigenverwaltung (Kontrolle verbleibt beim Unternehmen)
  • Schuldner kann Person des Sachwalters weitgehend frei bestimmen
  • Auf Antrag kann Schuldner Masseverbindlichkeiten begründen
  • Auf Antrag keine Einzelzwangsvollstreckung

Das Insolvenzgericht entscheidet spätestens nach Ablauf der Drei-Monats-Frist über das Insolvenz(plan-)verfahren.
Das Team von SELKER PARTNER begleitet den gesamten Ablauf des Schutzschirmverfahrens: Entweder als Sanierungsberater oder als Sachwalter.

Je früher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.
Ihr Team von SELKER PARTNER

Kontakt

  • Niederlassung Osnabrück
  • Niederlassung Bremen
  • Niederlassung Bielefeld
  • Niederlassung Münster
info@selker-partner.de

Kompetenzfelder

  • Insolvenzverwaltung
  • Restrukturierung/Sanierung
  • Rechtsberatung
  • Compliance

Weiteres

  • Gläubigerinformationssystem
  • Unternehmensmitteilungen
  • Downloads
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
LinkedIn
Xing
Copyright © 2023 SELKER PARTNER. Alle Rechte vorbehalten.