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Die überregional tätige Kanzlei SELKER PARTNER ist schwerpunktmäßig in der Sanierungsberatung/Restrukturierung und Insolvenzverwaltung tätig. Unser Anspruch ist es, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Zu diesem Zweck setzen wir diverse Sanierungsinstrumente ein (z.B. Insolvenzplan). Wir sind zudem auch in Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren tätig. Die Kanzlei SELKER PARTNER betreut Unternehmen jedweder Größenordnung mit kompetenter Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, in allen Steuer- und Wirtschaftsfragen sowie auch bei der Rechtsberatung. So beraten wir Sie zum Beispiel bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und präventivem Restrukturierungsrahmen. In diesem Kontext werden wir als Sachwalter und Insolvenzverwalter bestellt und sind als Restrukturierungsbeauftragter sowie Sanierungsberater für Sie tätig. Wir sind Experten für ESUG-Verfahren sowie StaRUG-Verfahren.

Ausdruck unseres Qualitätsanspruchs sind die Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 und durch den VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.).

Lösungen in Krisensituationen

Schaffen Sie mit uns den Turnaround

Als partnergeführte und überregional tätige Kanzlei für Insolvenzverwaltung mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir mit fundierter Fachkenntnis sowie zuverlässiger Arbeitsweise (Industrie-)Unternehmen und Dienstleister jeder Größenordnung bei der Restrukturierung und Sanierung. Aufgrund unseres starken Teams und dank eines bundesweit agierenden Netzwerks aus hochspezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Unternehmensberatern entwickeln wir für Sie kurzfristig und effizient umfassende, interdisziplinäre Lösungen.

Die Kanzlei SELKER PARTNER ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Rechtsberatung zu Haftungsfragen geht. Wir beraten zudem GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zu allen zivil- und strafrechtlichen Risiken und Fragen. Des Weiteren bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung im Bereich Compliance an. So können Sie Haftungsfragen bereits zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und vermeiden.

Sprechen Sie uns früh genug an. Je früher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Ihr Team von SELKER PARTNER

Aktuelles

Neue Änderung im Gewerbemietrecht entlastet Mieter während Corona erheblich!

Februar 1, 2021marcselker_kn129rz4

Durch die Corona-Pandemie mussten fast alle Gewerbetreibende ihre Läden schließen. Dies hat bekanntlich ganz erhebliche Umsatzeinbußen, zumeist bis auf „Null“ zur Folge. Demgegenüber stehen die lfd. Fixkosten und dabei vor allem die monatlichen Mietkosten im Fokus. Soll heißen: Die Miete musste grundsätzlich weiter bezahlt werden. Der Makel war: Geschlossene Läden, laufende Miete In vielen Fällen…

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Verlängerung 4.0 // erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021

Januar 21, 2021marcselker_kn129rz4

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Bundesregierung heute eine Formulierungshilfe des BMJV für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen, die eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vorsieht. Die beschlossenen Änderungen sehen vor, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 für Unternehmen zu verlängern,…

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Reform des Insolvenzrechts ab 01.01.2021 in Kraft: Verkürzte Restschuldbefreiung und Einführung neuer Sanierungsmöglichkeiten (StaRUG)

Januar 18, 2021marcselker_kn129rz4

Corona, StaRUG, SanInsFoG, präventiver Restrukturierungsrahmen (pRR) und Verkürzung der Restschuldbefreiung. In 2020 hat man viel davon gehört. Aber was bedeutet das und v.a. was ändert sich? Wir geben Ihnen einen Überblick an die Hand: Ab dem 01.01.2021 werden zwei wichtige Gesetze zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft treten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens tritt…

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Verlängerung 2.0 // Bei Beantragung von „Novemberhilfen“ ist die Insolvenzantragspflicht bis 31.01.2021 ausgesetzt

Dezember 21, 2020marcselker_kn129rz4

Im Zuge des aufgrund der zweiten Corona-Welle verhängten (Teil-) Lockdowns sieht der Gesetzgeber weitere insolvenzrechtliche Erleichterungen vor. Bereits im März 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht für Insolvenzen, die auf der Corona-Pandemie beruhen, bis Ende September diesen Jahres ausgesetzt. Für Fälle der Überschuldung wurde diese Regelung bis Ende Dezember 2020 verlängert. Die erneute Aussetzung umfasst nicht nur…

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