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Die überregional tätige Kanzlei SELKER PARTNER ist schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht, der Insolvenzberatung, der Sanierungsberatung/ Restrukturierung und Insolvenzverwaltung tätig. Unser Anspruch ist es, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Zu diesem Zweck setzen wir diverse Sanierungsinstrumente ein (z.B. Insolvenzplan). Wir sind zudem auch in Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren tätig. Die Kanzlei SELKER PARTNER betreut Unternehmen jedweder Größenordnung mit kompetenter Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, in allen Steuer- und Wirtschaftsfragen sowie auch bei der Rechtsberatung (v.a. Insolvenzberatung). So beraten wir Sie zum Beispiel bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und präventivem Restrukturierungsrahmen. In diesem Kontext werden wir auch als Sachwalter und Insolvenzverwalter bestellt und sind als Restrukturierungsbeauftragter sowie Sanierungsberater für Sie tätig. Wir sind Experten für ESUG-Verfahren sowie StaRUG-Verfahren.info@selker-partner.de

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu den oben genannten Themen haben: 0541 / 35745 22 oder schreiben sie uns eine Mail, wir rufen Sie zurück!

Sanierung  Restrukturierung


Krisen meistern & handlungsfähig bleiben


 Nehmen Sie gerne Kontakt auf 

Als partnergeführte und überregional tätige Kanzlei für Insolvenzverwaltung mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir mit fundierter Fachkenntnis sowie zuverlässiger Arbeitsweise (Industrie-)Unternehmen und Dienstleister jeder Größenordnung bei der Restrukturierung und Sanierung. Aufgrund unseres starken Teams und dank eines bundesweit agierenden Netzwerks aus hochspezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Unternehmensberatern entwickeln wir für Sie kurzfristig und effizient umfassende, interdisziplinäre Lösungen im Insolvenzrecht und bei der Sanierung von Unternehmen. Greifen Sie auf uns zurück, wenn Sie Insolvenzberatung benötigen.

Die Kanzlei SELKER PARTNER ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Rechtsberatung zu Haftungsfragen geht. Wir beraten zudem GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zu allen zivil- und strafrechtlichen Risiken und Fragen. Des Weiteren bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung im Bereich Compliance an. So können Sie Haftungsfragen bereits zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und vermeiden.

Profitieren Sie von unserem Team und Netzwerk im Bereich des Insolvenzrechts, der Insolvenzverwaltung und der Sanierungsberatung.

Sprechen Sie uns früh genug an. Je früher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Ihr Team von SELKER PARTNER


AKTUELLES


 

Negativrekord – viele Großinsolvenzen in Deutschland in 2025

Februar 5, 2026Selker

Besonders der Deutsche Dienstleistungssektor ist betroffen: Chemie- und Metallbranche und auch die Automobilbranche sind unter Druck, gefolgt vom Baugewerbe. Weltweit steigen die Großinsolvenzen auf Rekordwert. Nicht nur die Großinsolvenzen sind 2025 gestiegen, auch die Gesamtzahl der Unternehmenspleiten stieg deutlich an.  Laut einer Einschätzung von Allianz Trade sollen weltweite und deutsche Insolvenzen weiter steigen und die…

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Mehr Insolvenzen in 2025 erwartet // Sanierungschancen kennen

Dezember 31, 2024Selker

Für das Jahr 2025 werden – wie bereits in 2024 – mehr Insolvenzverfahren erwartet. Aufgrund des anhaltenden Strukturwandels in wichtigen Branchen wird auch in 2025 ein Anstieg der Insolvenzzahlen erwartet. Exogene Krisenfaktoren beeinflussen maßgeblich diese Entwicklung. Insbesondere im Baugewerbe, in der Gastronomie und im Kraftfahrzeugbau hinterlässt die aktuelle Krise ihre Spuren. Sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung im Fokus…

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Mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr

November 4, 2024Selker

Die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen (Regelinsolvenzen) in Deutschland ist nach vorl. Angaben des Statischen Bundesamtes (DESTATIS) im August 2024 um mehr als 10% des Vorjahresmonats gestiegen. Im 1. Halbjahr 2024 stiegen die Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr sogar um rd. 24 % an. Mit Ausnahme des Monats Juni 2024 stiegen die Verfahren im zweistelligen Prozentbereich…

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Die E-Rechnung kommt ab 2025

August 15, 2024Selker

Ab 2025 wird die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Da eine elektronische Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format aufweisen und eine Extraktion der erforderlichen Rechnungsangaben ermöglichen muss, reicht eine als PDF gescannte Papierrechnung dafür nicht aus. In Deutschland sind alle inländischen Unternehmen ab dem…

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