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Die überregional tätige Kanzlei SELKER PARTNER ist schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht, der Insolvenzberatung, der Sanierungsberatung/ Restrukturierung und Insolvenzverwaltung tätig. Unser Anspruch ist es, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Zu diesem Zweck setzen wir diverse Sanierungsinstrumente ein (z.B. Insolvenzplan). Wir sind zudem auch in Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren tätig. Die Kanzlei SELKER PARTNER betreut Unternehmen jedweder Größenordnung mit kompetenter Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, in allen Steuer- und Wirtschaftsfragen sowie auch bei der Rechtsberatung (v.a. Insolvenzberatung). So beraten wir Sie zum Beispiel bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und präventivem Restrukturierungsrahmen. In diesem Kontext werden wir als Sachwalter und Insolvenzverwalter bestellt und sind als Restrukturierungsbeauftragter sowie Sanierungsberater für Sie tätig. Wir sind Experten für ESUG-Verfahren sowie StaRUG-Verfahren.

Ausdruck unseres Qualitätsanspruchs sind die Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 und durch den VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.).

Lösungen in Krisensituationen

Schaffen Sie mit uns den Turnaround

Als partnergeführte und überregional tätige Kanzlei für Insolvenzverwaltung mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir mit fundierter Fachkenntnis sowie zuverlässiger Arbeitsweise (Industrie-)Unternehmen und Dienstleister jeder Größenordnung bei der Restrukturierung und Sanierung. Aufgrund unseres starken Teams und dank eines bundesweit agierenden Netzwerks aus hochspezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Unternehmensberatern entwickeln wir für Sie kurzfristig und effizient umfassende, interdisziplinäre Lösungen im Insolvenzrecht und bei der Sanierung von Unternehmen .

Die Kanzlei SELKER PARTNER ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Rechtsberatung zu Haftungsfragen geht. Wir beraten zudem GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zu allen zivil- und strafrechtlichen Risiken und Fragen. Des Weiteren bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung im Bereich Compliance an. So können Sie Haftungsfragen bereits zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und vermeiden.

Durch unsere Niederlassungen in Bremen, Osnabrück, Münster, Dortmund, Bielefeld und Hannover sind wir in der Lage, Ihnen in der Region Nord-West unsere Dienstleistung anzubieten. Profitieren Sie von unserem Team und Netzwerk im Bereich des Insolvenzrechts, der Insolvenzverwaltung und der Sanierungsberatung.

Sprechen Sie uns früh genug an. Je früher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Ihr Team von SELKER PARTNER

Aktuelles

Checkliste für Restrukturierungsplan durch BMJ

Juli 26, 2022marcselker_kn129rz4

Zu Beginn des Jahres 2021 hat der Gesetzgeber das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) eine Checkliste für Restrukturierungspläne kleinerer und mittlerer Unternehmen erstellt. Eine solche Checkliste wurde durch das BMJ nun veröffentlicht. Diese bietet eine Hilfestellung für die Erstellung von…

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Transparenzregistergesetz: Frist für GmbH`s läuft zum 30.06.2022 ab!

Juni 16, 2022Thomas Hormann

Am 01.08.2021 ist das Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten in Kraft getreten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz – TraFinG (BGBl. 2021 I, 2083). Ziel des Gesetzes ist die…

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Distressed Real Estate // UPDATE: Grundsteuerreform

Mai 16, 2022marcselker_kn129rz4

Wie sichere ich Immobilienwerte in unsicheren Zeiten? In unsicheren Zeiten kann es künftig vermerkt zu „notleidenden“ Immobilien kommen, die aufgrund der finanziellen Schieflage des Eigentümers meist unter hohem Druck verkauft werden müssen, um eine Insolvenz zu verhindern. Hohe Immobilienpreise wurden in den letzten Jahren durch niedrige Finanzierungskosten gedeckt. So wurde der Kapitaldienst sicher gestellt. Die…

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BGH-Urteil zu anfechtbaren Zahlungen an Sanierungsberater

März 15, 2022marcselker_kn129rz4

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer neuen Entscheidung mit der insolvenzrechtlichen Anfechtung von Zahlungen an Sanierungsberater befasst und zugleich Fragen im Kontext der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO konkretisiert (vgl. BGH, Urteil v. 03.03.2022 – IX ZR 78/20). Im Falle eines Sanierungsversuchs des Schuldners hat der Insolvenzverwalter den Benachteilungsvorsatz des § 133 Abs. 1…

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Juristischer Entwickler

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