

Pressemitteilung – Osnabrück, den 05.07.2018
Über das Vermögen der Elasticar GmbH mit Sitz in Osnabrück ist mit Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 02.07.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
- Lfd. Geschäftsbetrieb des Online-Händlers ist eingestellt.
- Dipl.-Kfm. Michael Selker, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater von der Kanzlei SELKER PARTNER mbB wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
- Hintergrund der finanziellen Schieflage sind diverse strafrechtlich relevante Sachverhalte, die Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind.
- Bisher rd. 1000 Geschädigte mit einem nicht unerheblichen Schaden (sog. „Kriminalinsolvenz“).
- Der Insolvenzverwalter sichert nunmehr für die Gesamtgläubigerschaft die Insolvenzmasse.
- WICHTIGER HINWEIS: Gläubiger/Geschädigte werden gebeten, ihre Forderungen über das Gläubigerinformationssystem (GIS) beim Insolvenzverwalter anzumelden
- Mit Insolvenzeröffnung ist der Insolvenzverwalter mit seinem Team für die zivilrechtliche Abwicklung der Forderungen/Schäden zuständig.
***UPDATE / NEU*** (Stand: 28.02.2019) – rd. 840 Forderungsanmeldungen – angemeldete Insolvenzforderungen i.H.v. rd. 633 TEURO
- über 840 Forderungsanmeldungen bislang – hohe Quote erwartet (Prognose) – die Forderungen werden weiterhin fortlaufend geprüft.
- Angemeldete Insolvenzforderungen von über 633 TEURO.
- AKTUELL: Der erste Prüfungstermin fand vor dem Insolvenzgericht am 20.09.2018 statt – eine Quotenauszahlung an die Gläubiger kann ggf. dieses Jahr erfolgen (Prognose)
- Die aktuelle Insolvenzmasse setzt sich im Wesentlichen aus zwei Kontoguthaben zusammen, die zugunsten der Insolvenzmasse ausgekehrt wurden.
- Die Staatsanwaltschaft hat den (strafrechtlichen) Arrest auf den Bankkonten (im In- und Ausland) aufgehoben, sodass die Insolvenzmasse für den Insolvenzverwalter zugänglich und gesichert ist.
- Der Insolvenzverwalter hat Kontoguthaben im Ausland für die Masse gesichert.
- Über die Quotenhöhe kann nach derzeitigem Verfahrensstand keine genauere Aussage getroffen werden. Der Insolvenzverwalter rechnet jedoch mit einer hohen Quote, wobei dies zum ggw. Zeitpunkt nur eine Prognose darstellt, die noch mit Unsicherheiten behaftet ist.
- Einen jüngeren Zeitungsartikel zum Thema finden Sie online auf den Seiten der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) unter folgendem Link.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Team von SELKER PARTNER unter: info@selker-partner.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfragen zu diesem Verfahren nicht telefonisch, sondern nur per Mail beantworten können.
Ihr Team von SELKER PARTNER
19 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren Elasticar GmbH 41 IN 13/18
PIN: F66225148fED1945
Forderung aus einem Miele DA 1060 Dunstabzugshaube Kauf über EUR 348,68 bezahlt an Elasticar GmbH und Ware wurde nicht geliefert.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
aufgrund der großen Anzahl der Gläubiger in dem o.g. Insolvenzverfahren kann es sein, dass kurzzeitig eine Forderungsanmeldung über das GIS (Gläubigerinformationssystem) nicht möglich ist.
Dies aber wenn überhaupt nur für kurze Zeiträume, denn grundsätzlich ist das System bewährt und funktioniert sehr gut.
Daher möchte ich Sie höflich bitten, erneut über GIS unter: http://www.selker-partner.de
Ihre Forderungsanmeldung vorzunehmen.
Wichtige Hinweise dazu:
1. Nach Klicken auf den o.g. Link öffnet sich die Seite von SELKER PARTNER. Dort klicken Sie nun oben rechts auf „Gläubigerinformationssystem“. Das GIS öffnet sich.
2. Nun geben Sie bitte in der dritten, freien Spalte das Wort „elasticar“ ein und klicken danach auf „Suchen“.
3. Es öffnet sich ein neues Fenster. Dann klicken Sie auf „Elasticar GmbH“.
4. Es öffnet sich ein neues Fenster. Klicken Sie nun oben rechts auf „Forderungsanmeldung“ und folgen sodann den weiteren Anweisungen.
5. WICHTIG: Nach Abschluss Ihrer Eingabe in das GIS müssen Sie folgendes beachten: Sie müssen das Forderungsanmeldeformular in zweifacher Ausfertigung, nebst Nachweisen und Ihrer Unterschrift hier bei uns per Mail/per Post/per Fax einreichen.
Nur wenn Sie dem nachkommen, können wir Ihre Forderung hier bei uns im Verfahren berücksichtigen und Sie nehmen an einer etwaigen Quotenverteilung teil.
Vielen Dank.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von SELKER PARTNER
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann ich meine Forderungen nicht über das Gläubigerinformationssytem anmelden.
Handelt es sich hierbei um ein temporäres Problem oder liegt es an meinen Einstellungen.
Ich danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Eckstein
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
aufgrund der großen Anzahl der Gläubiger in dem o.g. Insolvenzverfahren kann es sein, dass kurzzeitig eine Forderungsanmeldung über das GIS (Gläubigerinformationssystem) nicht möglich ist.
Dies aber wenn überhaupt nur für kurze Zeiträume, denn grundsätzlich ist das System bewährt und funktioniert sehr gut.
Daher möchte ich Sie höflich bitten, erneut über GIS unter: http://www.selker-partner.de
Ihre Forderungsanmeldung vorzunehmen.
Wichtige Hinweise dazu:
1. Nach Klicken auf den o.g. Link öffnet sich die Seite von SELKER PARTNER. Dort klicken Sie nun oben rechts auf „Gläubigerinformationssystem“. Das GIS öffnet sich.
2. Nun geben Sie bitte in der dritten, freien Spalte das Wort „elasticar“ ein und klicken danach auf „Suchen“.
3. Es öffnet sich ein neues Fenster. Dann klicken Sie auf „Elasticar GmbH“.
4. Es öffnet sich ein neues Fenster. Klicken Sie nun oben rechts auf „Forderungsanmeldung“ und folgen sodann den weiteren Anweisungen.
5. WICHTIG: Nach Abschluss Ihrer Eingabe in das GIS müssen Sie folgendes beachten: Sie müssen das Forderungsanmeldeformular in zweifacher Ausfertigung, nebst Nachweisen und Ihrer Unterschrift hier bei uns per Mail/per Post/per Fax einreichen.
Nur wenn Sie dem nachkommen, können wir Ihre Forderung hier bei uns im Verfahren berücksichtigen und Sie nehmen an einer etwaigen Quotenverteilung teil.
Vielen Dank.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von SELKER PARTNER
Sehr geehrte Damen und Herren
Ak-Nr. 41 IN 13/18
Ich habe in Ihren Hinweisen gelesen , daß man die Forderungsanmeldung in zweifacher Ausfertigung zu Ihnen schicken soll.
Ich habe sie nur einfach geschickt . Was soll ich nun tun, soll ich noch einmal alles in zweifacher Ausfertigung schicken oder ist es in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen Lothar Grimm
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihre Forderungsanmeldung wird hier berücksichtigt. Sie brauchen nicht nochmal Ihre Forderungsanmeldung hier einreichen.
Ihr Team von SELKER PARTNER
Kann mich trotz Pin nicht einloggen um den Stand wegen Kaffeepadmaschine zu erfahren. Bitte um schnelle Antwort !!!!
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
aufgrund der großen Anzahl der Gläubiger in dem o.g. Insolvenzverfahren kann es sein, dass kurzzeitig eine Forderungsanmeldung über das GIS (Gläubigerinformationssystem) nicht möglich ist.
Dies aber wenn überhaupt nur für kurze Zeiträume, denn grundsätzlich ist das System bewährt und funktioniert sehr gut.
Daher möchte ich Sie höflich bitten, erneut über GIS unter: http://www.selker-partner.de
Ihre Forderungsanmeldung vorzunehmen.
Wichtige Hinweise dazu:
1. Nach Klicken auf den o.g. Link öffnet sich die Seite von SELKER PARTNER. Dort klicken Sie nun oben rechts auf „Gläubigerinformationssystem“. Das GIS öffnet sich.
2. Nun geben Sie bitte in der dritten, freien Spalte das Wort „elasticar“ ein und klicken danach auf „Suchen“.
3. Es öffnet sich ein neues Fenster. Dann klicken Sie auf „Elasticar GmbH“.
4. Es öffnet sich ein neues Fenster. Klicken Sie nun oben rechts auf „Forderungsanmeldung“ und folgen sodann den weiteren Anweisungen.
5. WICHTIG: Nach Abschluss Ihrer Eingabe in das GIS müssen Sie folgendes beachten: Sie müssen das Forderungsanmeldeformular in zweifacher Ausfertigung, nebst Nachweisen und Ihrer Unterschrift hier bei uns per Mail/per Post/per Fax einreichen.
Nur wenn Sie dem nachkommen, können wir Ihre Forderung hier bei uns im Verfahren berücksichtigen und Sie nehmen an einer etwaigen Quotenverteilung teil.
Vielen Dank.
Sollte es wider erwarten weiterhin Probleme geben, schildern Sie den Sachverhalt bitte nochmals genau per Mail und schicken diese an info@selker-partner.de.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von SELKER PARTNER
Sehr geehrte Damen und Herren
AkNr. 41 IN 13/18 (59)
Nach Rücksprache mit meinen Anwalt ,war die Frage ob bei der Gläubigerforderung der Punkt „Unerlaubte Handlung“ angekreuzt war, da ein Betrugsverfahren bei der Polizei läuft. Können Sie das bitte überprüfen und mich informieren
Vielen Dank Lothar Grimm
Sehr geehrter Fragesteller,
da es sich bei der Elasticar GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt, sind Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft nie Forderungen aus unerlaubter Handlung i.S.v. § 302 InsO. Forderungen aus unerlaubter Handlung können sich nur gegen natürliche Personen (einzelne Menschen) richten. Daher ist es irrelevant, ob Sie ein Kreuz gesetzt haben. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegen einzelne Personen vorzugehen. Dies hat mit dem hiesigen Insolvenzverfahren aber nichts zu tun.
Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben.
Ihr Team von SELKER PARTNER
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmal Danke für Ihr Schreiben. Mit großer Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Ihr Schreiben vom 16.8.2018 eine Meldefrist zum 10.8.2018 vorsieht. Auf Ihrer Internetseite nahm ich dann erstaunt wahr, dass eine zusätzliche Gebühr fällig wird, wenn der Termin nicht gewahrt werden kann. Zum einen komme ich in das GIS nicht hinein, da ein Systemfehler angezeigt wird und zum anderen frage ich mich, ob die zusätzliche Gebühr, die von Ihnen erhoben wird meinen Schaden nur noch größer macht.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Freundliche Grüße
Wehnert
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Rücksprache und Diskussion mit dem Insolvenzgericht können wir Ihnen mitteilen, dass Sie bis zum 19.09.2018 Ihre Forderung weiterhin kostenlos bei dem Insolvenzverwalter (nicht beim Gericht!) anmelden können.
Wie die Anmeldung formell richtig erfolgt, entnehmen Sie bitte den vorherigen Kommentaren auf unserer Seite.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Ihr Team von SELKER PARTNER
Guten Tag,
das schreiben zum Insolvenzverfahren Elasticar wurde am 16.8 von ihnen erstellt mit dem 10.8 als Frist datum !
Dies kann so nicht sein ich habe so keine Möglichkeit meine Forderung geltend zu machen !
Kann ich dennoch meine Forderung eintragen ?
Muss ich die dazugehörigen Unterlagen schriftlich / per Post zusenden oder kann dies auch per mail geschehen ?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Eric Schill
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Rücksprache und Diskussion mit dem Insolvenzgericht können wir Ihnen mitteilen, dass Sie bis zum 19.09.2018 Ihre Forderung weiterhin kostenlos bei dem Insolvenzverwalter (nicht beim Gericht!) anmelden können.
Wie die Anmeldung formell richtig erfolgt, entnehmen Sie bitte den vorherigen Kommentaren auf unserer Seite.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Ihr Team von SELKER PARTNER
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Rücksprache und Diskussion mit dem Insolvenzgericht können wir Ihnen mitteilen, dass Sie bis zum 19.09.2018 Ihre Forderung weiterhin kostenlos bei dem Insolvenzverwalter (nicht beim Gericht!) anmelden können.
Wie die Anmeldung formell richtig erfolgt, entnehmen Sie bitte den vorherigen Kommentaren auf unserer Seite.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Ihr Team von SELKER PARTNER
Sehr geehrte Damen und Herren,
zufällig habe ich heute den Hinweis gelesen, dass die Forderungsanmeldung in zweifacher Form bei Ihnen vorliegen muss. Ich habe die Forderungsanmeldung jedoch nur einfach eingereicht. Ist das ein Problem und muss ich die Forderung nochmal neu anmelden?
Aktenzeichen 41 IN 13/18
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Forderung wird auch bei nur „einfacher Einreichung“ berücksichtigt.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Ihr Team von SELKER PARTNER
Guten Tag habe alle Unterlagen zu Ihnen geschickt wann kommt es zur Auszahlung.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt:
Es kann mit einer Quotenauszahlung gerechnet werden. Aufgrund des lfd. Insolvenzverfahrens (u.a. auch rechtliche Themen / Streitigkeiten) ist eine Aussage darüber, wann eine Auszahlung erfolgt, jedoch derzeit (noch) nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von SELKER PARTNER