info@selker-partner.de
LinkedIn
Xing
Gläubigerinformationssystem
  • Kompetenzfelder
    • Insolvenzverwaltung
    • Restrukturierung/Sanierung
    • Rechtsberatung
    • Compliance
  • Ansprechpartner
    • Michael Selker
    • Marc Selker
    • Alena Pecher
    • Marc Hochhard
    • Team
  • Aktuelles
  • Standorte
    • Osnabrück
    • Bremen
    • Bielefeld
    • Münster
  • Kontakt
  • Über uns
    • Historie
    • Referenzen
    • Zertifikate
    • Kooperationspartner
  • Service
    • Podcast
    • Unternehmensmitteilungen
    • Downloads
    • Gläubigerinformationssystem
  • Karriere

Erben in der Insolvenz: Erbschaftsteuer ist als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren – Update: BFH hat entschieden

August 20, 2017Aktuelles, Rechtssprechungmarcselker_kn129rz4

Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um keine sog. Masseverbindlichkeit, sondern um eine bloße Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO. Ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid ist daher unwirksam. Das entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 18.03.2015 (Az. 4 K 3087/14 Erb).

Das FG Niedersachen (3 K 436/12) beurteilte dies zuvor am 12.07.2013 anders: Ist dem Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zugefallen, so steht die Annahme oder Ausschlagung nach § 83 Abs. 1 InsO dem Schuldner selbst zu. Wird die Erbschaft in diesem Fall angenommen, stellt die Erbschaftsteuer eine Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO dar.

Das FG Düsseldorf hatte die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Der BFH hat mit Urteil v. 05.04.2017 (Az.: II R 30/15) entschieden, dass es sich bei der Erbschaftsteuer um eine Masseverbindlichkeit handelt, für welche die Insolvenzmasse haftet.

Haben Sie Fragen zu dieser Thematik? Dann sprechen Sie uns gerne an. Ihr Team von SELKER PARTNER .

Kontakt

  • Niederlassung Osnabrück
  • Niederlassung Bremen
  • Niederlassung Bielefeld
  • Niederlassung Münster
info@selker-partner.de

Kompetenzfelder

  • Insolvenzverwaltung
  • Restrukturierung/Sanierung
  • Rechtsberatung
  • Compliance

Weiteres

  • Gläubigerinformationssystem
  • Unternehmensmitteilungen
  • Downloads
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
LinkedIn
Xing
Copyright © 2023 SELKER PARTNER. Alle Rechte vorbehalten.