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Erhebliche Verschärfung der Haftung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

November 8, 2017Aktuelles, Rechtssprechungmarcselker_kn129rz4

Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2017 entschieden, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Mandanten in der Krise erheblich schärfer haften als zuvor (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.2017 – IX ZR 285/14, DStR 2017, 942). So droht – auch ohne konkrete Beauftragung zur Prüfung einer etwaigen Insolvenzreife (!) – u.a. Beihilfe zur Insolvenzverschleppung. Daneben kommen zivilrechtliche Haftungsansprüche und ggf. berufsrechtliche Probleme zum Tragen.

So kann es passieren, dass der Steuerberater in dem Glauben, gerade nicht ausdrücklich mit der Prüfung der Insolvenzreife beauftragt worden zu sein, vollends in die eigene Haftung läuft. Die Höhe des Haftungsbetrages übersteigt dabei zumeist die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung. Um nicht durch falsche Beratung die eigene Existenz zu gefährden, sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehalten, sich mit der Materie eingehend zu befassen und ggf. externen Expertenrat – für alte und neue Fälle – einzuholen. Dafür stehen wir Ihnen gerne mit unser langjährigen Erfahrung im Sanierungs- und Insolvenzbereich zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofes haben, kontaktieren Sie uns vertrauensvoll. Wir garantieren Ihnen als Berater Mandantenschutz!

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