Informationen zu Fahrschule Brinkmann, Melle
Insolvenzverfahren am 01.12.2023 eröffnet // Betrieb eingestellt Ihr Team von SELKER PARTNER.
Insolvenzverfahren am 01.12.2023 eröffnet // Betrieb eingestellt Ihr Team von SELKER PARTNER.
– Automobilbranche und Energiesektor vor allem betroffen – Eine aktuelle Studie des Beratungshauses Roland Berger (Quelle: https://www.rolandberger.com/de/Insights/Publications/Restrukturierungsstudie-2022-Krisenstimmung-in-Deutschland.html; abgerufen am 28.09.2022, um 15.44 Uhr) aus 2022 belegt wie folgt: In der Automobilbranche wird mit 29% der höchste Bedarf an Restrukturierung erwartet. Dicht dahinter folgt der Energiesektor mit einer Erwartung von 20%. Aber auch der Einzelhandel mit…
Rechtsanwalt Marc Selker, LL.M. hat den vom RWS Verlag ausgerichteten Praktiker Lehrgang zum zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperten erfolgreich absolviert. Die Kanzlei SELKER PARTNER mbB freut sich, Ihnen nunmehr in folgenden Bereichen helfen zu können: Präventiver Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG Vergleich außergerichtliche und gerichtliche Sanierung Insolvenzpläne Aspekte der (vorläufigen) Eigenverwaltung Arbeitsrechtlicher Restrukturierungsrahmen Außergerichtliche Sanierung: Insolvenz -„echter PlanB“…
Zu Beginn des Jahres 2021 hat der Gesetzgeber das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) eine Checkliste für Restrukturierungspläne kleinerer und mittlerer Unternehmen erstellt. Eine solche Checkliste wurde durch das BMJ nun veröffentlicht. Diese bietet eine Hilfestellung für die Erstellung von…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer neuen Entscheidung mit der insolvenzrechtlichen Anfechtung von Zahlungen an Sanierungsberater befasst und zugleich Fragen im Kontext der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO konkretisiert (vgl. BGH, Urteil v. 03.03.2022 – IX ZR 78/20). Im Falle eines Sanierungsversuchs des Schuldners hat der Insolvenzverwalter den Benachteilungsvorsatz des § 133 Abs. 1…
Die nun verabschiedete Neufassung des IDW-Standards namens „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ (IDW S11) berücksichtigt neben der neueres BGH-Rechtsprechung v.a. die jüngste Gesetzgebung (SanInsFoG, COVInsAG). Prognosezeitraum geändert Besondere Berücksichtigung findet die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 01.01.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18…
Ab dem 01. Mai gilt die Insolvenzantragspflicht wieder uneingeschränkt Die für juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit geltende Insolvenzantragspflicht besteht wieder uneingeschränkt seit dem 1. Mai. Hintergrund: Seit Beginn der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (COVInsAG) unterschiedliche Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geschaffen. Eine Übersicht zu den…
Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre kommt Die Bundesregierung hat Anfang Juli einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU Restrukturierungsrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie 2019/1023, die bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht einige Veränderungen innerhalb der Restschuldbefreiung vor. So soll das Restschuldbefreiungsverfahren zukünftig nur noch drei statt wie bisher sechs Jahre dauern….
Sanierung unter Insolvenzschutz Die Folgen der CORONA-Pandemie für die weltweite Wirtschaft sind enorm. Auch hierzulande führt das COVID-19-Virus dazu, dass viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Vor allem führt die CORONA-Krise zu einer Liquiditätskrise. Die nachhaltige Steuerung der Liquidität ist daher von überragender Bedeutung für Ihr Unternehmen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich vor…
Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Maßnahmen. Insbesondere entwickeln wir mit Ihnen ein Sanierungskonzept um den Bestand Ihres Unternehmens langfristig zu sichern. Schreiben Sie uns! E-Mail: info@selker-partner.de