Erben in der Insolvenz: Erbschaftsteuer ist als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren – Update: BFH hat entschieden
Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um keine sog. Masseverbindlichkeit, sondern um eine bloße Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO. Ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid ist daher unwirksam. Das entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 18.03.2015 (Az. 4 K 3087/14 Erb). Das FG Niedersachen (3 K 436/12) beurteilte dies zuvor am 12.07.2013 anders: Ist dem Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft…